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"Informationen schaden nur dem,
der sie nicht hat."
Die Apothekenbetriebsordnung sieht nun doch keine Filiale "Light" vor. Nachdem aus Apothekerkreisen massive Kritik am vorherigen Entwurf geäußert wurde, beinhaltet die am 01. Februar vom Bundeskabinett verabschiedete Neufassung auch in Zukunft die Pflicht für Filialapotheken, Rezeptur und Labor in ausreichender Größe vorzuweisen.
Neu ist dagegen die verbindliche Einführung eines QM-Systems mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren ab Inkrafttreten.
Weiterhin sieht die Novelle eine Verschärfung der Vorschriften für Rezeptur und Defektur, sowie die Abtrennung der Rezeptur zu drei Seiten vor.