Gesetzesänderungen 2024

Transparenzregister

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6. Juni 2025
Rechtsberatung

Ab dem 01.01.2024 müssen alle wirtschaftlich Berechtigten – einschließlich eingetragener GbRs – im Transparenzregister gemeldet sein.

Gesetzesänderungen 2024: Transparenzregister

Ab dem 01.01.2024 müssen alle wirtschaftlich Berechtigten der Unternehmen in das Transparenzregister eingetragen sein. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) mussten sich bisher noch nicht registrieren lassen. 

Aber ab 2024 gilt auch für GbRs, die in das neue Gesellschaftsregister eingetragen werden, eine Mitteilungspflicht.