
Gesetzesänderungen 2024
Umsatzsteuer in der Gastronomie

6. Juni 2025
Steuerberatung
Ab 2024 gilt in der Gastronomie wieder 19 % Mehrwertsteuer, während die Biersteuerermäßigungen dauerhaft entfristet und Bierwürze steuerfrei werden.
Gesetzesänderungen 2024: Umsatzsteuer in der Gastronomie
Der bis Jahresende ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Gastronomie auf Essen im Restaurant wird nicht verlängert. Der Steuersatz liegt ab dem 01.01.2024 wieder bei 19 %.
Die ebenfalls lediglich zeitlich befristet ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet, um so die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu erhalten. Auch Bierwürze wird von der Biersteuer befreit.