Gesetzesänderungen 2024

Umsatzsteuer in der Gastronomie

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6. Juni 2025
Steuerberatung

Ab 2024 gilt in der Gastronomie wieder 19 % Mehrwertsteuer, während die Biersteuerermäßigungen dauerhaft entfristet und Bierwürze steuerfrei werden.

Gesetzesänderungen 2024: Umsatzsteuer in der Gastronomie

Der bis Jahresende ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Gastronomie auf Essen im Restaurant wird nicht verlängert. Der Steuersatz liegt ab dem 01.01.2024 wieder bei 19 %.

Die ebenfalls lediglich zeitlich befristet ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet, um so die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu erhalten. Auch Bierwürze wird von der Biersteuer befreit.