Post von der AOK Hessen

Apotheker: Verfahrensvereinbarung sorgfältig prüfen

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7. September 2020
Steuerberatung

Ende vergangenen Jahres wollten diverse Krankenkassen Apotheker dazu bewegen, auf die Einrede der Verjährung bei der Umsatzsteuer zu verzichten, teilweise kam es sogar zu Klagen. Hintergrund ist, dass die Kassen sich angeblich zu viel bezahlte Umsatzsteuer zurückholen wollen. Die AOK Hessen ist nun wieder aktiv geworden. Steuerberater Niko Hümmer warnt davor, die von der Kasse vorgelegte Vereinbarung zu unterschreiben.

Post von der AOK Hessen

Apotheker: Verfahrensvereinbarung sorgfältig prüfen

von Niko Hümmer, Steuerberater,  Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden

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