Haben Sie sich auch schon einmal gewünscht, Sie könnten arbeitsrechtliche Fragestellungen an Ihre Personalabteilung weiterleiten und müssten sich nicht selbst damit auseinandersetzen? Im Gegensatz zu großen Unternehmen ist Ihnen als Heilberufler oder Mittelständler dieser Weg in der Regel aus Kostengründen versperrt.
Dr. Schmidt und Partner bietet Apothekern, Ärzten und anderen Mittelständlern professionelle und kompetente Arbeitsrechtsberatung. Dabei beraten wir unabhängig sowohl unter Berücksichtigung von Tarifverträgen, als auch außerhalb dieser.
Anstelle einer separaten Abrechnung einzelner Fragestellungen bieten wir Ihnen arbeitsrechtliche Beratung zu einer fairen monatlichen Pauschalgebühr* an. Im Vergleich zur separaten Abrechnung jeder einzelnen Leistung kann die Pauschalgebühr somit eine deutliche Preisersparnis bedeuten.
Wir sind dauerhaft an Ihrer Seite und betreuen Sie bei allen Rechtsfragen, die im Arbeitsverhältnis aufkommen:
Wir erstellen für Sie nach Ihren individuellen Wünschen gemäß der gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung:
Wenn es im Arbeitsverhältnis hakt, sind wir Ihre Berater für:
Wir beraten und gestalten mit Ihnen zusammen:
Wir beraten Sie und gestalten mit Ihnen:
Sie übernehmen ein Unternehmen? Wie prüfen für Sie den arbeitsrechtlichen status-quo und beraten Sie zu vertraglichen Gestaltungsansätzen.
Wir vertreten Sie bei Rechtsstreitigkeiten mit Ihren Mitarbeitern auch außerhalb der Arbeitsrechtspauschale bundesweit als Prozessvertreter vor den Arbeitsgerichten.
Damit Sie von Beginn an gut aufgestellt sind, beraten wir Sie bei Neugründungen zu:
Wenn Sie auch durch unsere Lohnbuchhaltung betreut werden, können wir besonders kurze Kommunikationswege sowie schnelle und effektive Bearbeitung gewährleisten.
Unsere Anwälte sind mit den branchenspezifischen Spielregeln, Berufsgruppen und dem Tarifrecht vertraut, so dass sie Ihnen effektive Lösungen präsentieren. Unser Team aus Anwälten und Fachkräften berät Sie kompetent und lösungsorientiert.
* Arbeitsgerichtliche Tätigkeiten sowie Korrespondenz mit gegnerischen Anwälten oder Dritten in außergerichtlichen Streitfällen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.