Der Bundesrat hat am 18. Januar 2021 die Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld in der Corona-Pandemie gebilligt. Er soll damit im Jahr 2021 pro Elternteil von 10 auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt werden.
Voraussetzungen sind, dass: