Da die Möglichkeit der Kassennachschau schon seit fast einem Jahr besteht, stellt sich die Frage, wie diese bisher aus Sicht der Apotheken gelaufen sind und welche Neuigkeiten bzw. Entwicklungen sich hieraus ergeben haben.
Zunächst lässt sich festhalten, dass es im Bereich der Apotheken relativ ruhig hinsichtlich durchgeführter Kassennachschauen geblieben ist. Die Befürchtungen, die Apotheken könnten bundesweit mit Kassennachschauen überzogen werden, ähnlich wie es sich in der Vergangenheit bei den Betriebsprüfungen verhalten hat, haben sich zum Glück nicht bestätigt. Dies liegt zum einen daran, dass die Finanzverwaltung selbst bis Mitte des Jahres brauchte, um die konkrete Vorgehensweise sowie die internen Zuständigkeiten der Kassennachschau zu regeln. Zum anderen lag bzw. liegt der Fokus der Finanzverwaltung bei den Kassennachschauen auf Branchen, die sich in der Vergangenheit anfälliger hinsichtlich der hohen (insbesondere formellen) Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung gezeigt haben.
Nichtsdestotrotz sollte man sich als Apotheker/in auf den Besuch des Kassenprüfers eingehend vorbereiten. Denn durch eine anstandslose Kassennachschau lässt sich (so die einhellige Aussage von Betriebs- bzw. Kassenprüfern) das Risiko einer durch festgestellte Mängel übergeleiteten Betriebsprüfung auf ein Minimum reduzieren. Ebenso besteht die Möglichkeit, eine von der Finanzverwaltung geplante Betriebsprüfung zu vermeiden. Denn diese nutzt die Kassennachschau nach eigenen Aussagen als Instrument, um Steuerpflichtige ausfindig zu machen, bei denen es sich dann im Rahmen einer Betriebsprüfung „lohnt“, vorbeizuschauen.
Nachfolgend daher ein paar Hinweise, die Sie unbedingt beachten sollten:
Sofern Sie diese Hinweise beachten, können Sie einer Kassennachschau getrost entgegensehen.