Nachfolgend möchten wir Sie darüber informieren, warum die Verteilung der Ausfertigungen von Ihrem Arbeitnehmer an die richtigen Stellen von sehr großer Wichtigkeit ist.
Ein Exemplar ist für die Krankenkasse des Arbeitnehmers bestimmt. Dieses Exemplar ist von Ihrem Arbeitnehmer zeitnah an seine Krankenkasse zu senden, da er ansonsten seinen Anspruch auf Krankengeld verwirkt. Einige Ärzte übernehmen den Versand an die Krankenkasse selbst, so dass Ihr Arbeitnehmer hier nichts unternehmen muss. Sofern der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht vorgelegt wird, kann es zu Problemen bei der Erstattung Ihrer Lohnfortzahlungskosten kommen.
Eine weitere Ausfertigung ist zur Vorlage bei dem Arbeitgeber bestimmt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitnehmer Ihnen das korrekte Exemplar vorlegt.
Auch der Arbeitnehmer erhält eine Ausfertigung. Auf dieser ist auch die Diagnose vermerkt. Sollte Ihr Arbeitnehmer Ihnen diese Ausfertigung vorlegen, empfehlen wir, sie dem Arbeitnehmer aus Datenschutzgründen (Diagnose) zurückzugeben. Ebenfalls bitten wir darum, davon abzusehen, uns dieses Exemplar zur Verarbeitung in der Gehaltsabrechnung einzureichen.
Noch ein Hinweis in eigener Sache: Vergessen Sie bei der Zusendung an unser Büro nicht, den Absender zu vermerken. Vielen Dank.