Apotheker und Ärzte benötigen einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA), der sie innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) als Heilberufler authentifiziert. Ohne HBA können notwendige Ergänzungen und Änderungen z. B. auf E-Rezepten nicht versehen werden.
Das Finanzministerium Thüringen hat am 01.03.2021 entschieden, dass ein ganz überwiegend betriebliches Interesse vorliegt – und damit kein Arbeitslohn – wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Erwerb übernimmt. Dieser Auffassung schließen wir uns an.
Handlungsempfehlung: